Am 11. Mai 2011 haben die dänische Regierung, die Dänische Volkspartei und die Dänischen Christdemokraten eine Vereinbarung getroffen mit dem Ziel, die nachweislich gestiegene grenzüberschreitende Kriminalität in Dänemark zu begrenzen, u.a. den Schmuggel von Drogen, Waffen, größeren Geldbeträgen und Menschen.
Ohne Fahrzeug- und Personenkontrollen wird das wohl nicht gehen. Jedoch wird der typische Feriengast sicherlich weiterhin unkontrolliert seinen Urlaubsort erreichen.
Wer, wie auch ich, regelmäßig im niederländisch/deutschen bzw. belgisch/deutschen Grenzgebiet unterwegs ist, wird das ja kennen. In Sekundenbruchteilen erkennen die erfahrenen zivilen oder uniformierten Zoll- oder Polizeibeamten, ob der(die) Fahrzeuginsasse(n) potentiell zur Gruppe der Verdächtigen gehört.
Wikipedia schreibt zum grenznahen Raum in Deutschland (früher Zollgrenzbezirk):
… in diesem Gebiet haben die Beamten der Bundeszollverwaltung Befugnisse, die über diejenigen der Polizei deutlich hinausgehen, wie beispielsweise die Durchführung von verdachtsunabhängigen Personenkontrollen und Durchsuchungen von Personen und Sachen.
Warum sollten das unsere dänischen Nachbarn nicht dürfen?